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High Priority Newsletter


Liebe Kolleginnen und Kollegen


In den vergangenen Tagen hat die vom Bundesrat vorgesehene Höchstgrenze für ärztliche Leistungen (AL-Höchstgrenze) zu zahlreichen Fragen und teilweise zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Mit diesem High Priority Newsletter möchten wir unsere Mitglieder über den aktuellen Stand informieren und die Situation für die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis einordnen.

Nach heutiger Beurteilung besteht für die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Tätigkeit im normalen Praxisalltag kein Anlass zur Sorge. Die geplante Regelung betrifft die einzelnen Fachgebiete unterschiedlich. Für die Psychiatrie dürfte sie im Regelfall keine relevante Einschränkung der bisherigen Tätigkeit bedeuten.Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen.

Was gilt konkret?

Ab dem 1. Januar 2027 soll für die TARDOC-Version 2027 eine Höchstgrenze für die ärztliche Leistung (AL) gelten.
Massgebend ist ausschliesslich die Summe der Taxpunkte der ärztlichen Leistung (TP AL). Im Kapitel Psychiatrie beträgt die ärztliche Leistung 2,5 Taxpunkte pro Minute.

Rechenbeispiel:
Selbst bei zehn Stunden Konsultation pro Arbeitstag ergibt sich folgende Berechnung:
10 Stunden × 60 Minuten × 2,5 TP AL = 1'500 TP AL
Damit können beispielsweise zehn Konsultationen von je 60 Minuten pro Arbeitstag innerhalb der vorgesehenen Höchstgrenze von 1'577 TP AL verrechnet werden (inklusive der in den Tarifpositionen enthaltenen Vor- und Nachbereitungszeit).


Wichtig ist zudem:

  • Die Höchstgrenze wird nicht für einzelne Arbeitstage, sondern als Monatsdurchschnitt beurteilt.
  • Einzelne Tage mit mehr als 1'577 TP AL führen deshalb nicht automatisch zu einer Überschreitung.
  • Der Durchschnitt berechnet sich aus den im Kalendermonat verrechneten AL-Taxpunkten, verteilt auf die Anzahl Arbeitstage, an denen ärztliche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnet wurden.
  • Die Höchstgrenze gilt pro ausführende Ärztin bzw. pro ausführenden Arzt (GLN-Nummer, nicht ZSR-Nummer).
  • Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL) sind von dieser Höchstgrenze nicht betroffen.
  • Ebenfalls ausgenommen sind Berichte, Gutachten sowie Dringlichkeits- und Notfallpauschalen.


In den vergangenen Tagen sind verschiedene Berechnungen und Interpretationen zur AL-Höchstgrenze zirkuliert. Einzelne davon beruhen auf Annahmen, die der vorgesehenen Regelung nicht entsprechen und deshalb zu irreführenden Schlussfolgerungen führen können.
Wir empfehlen, sich bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die geltenden Tarifgrundlagen und die Informationen der FMH sowie der FMPP zu stützen.

Politischer Hintergrund

Die gesetzliche Grundlage wurde vom Parlament im März 2025 im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 beschlossen. Damit erhielt der Bundesrat den Auftrag, im TARDOC eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistung einzuführen.
Die FMH hat diese gesetzliche Vorgabe im parlamentarischen Verfahren bekämpft. Nach dem Parlamentsentscheid stellte sich jedoch nicht mehr die Frage, ob eine Höchstgrenze eingeführt wird, sondern wie sie umgesetzt werden soll.


Der Bundesrat beauftragte deshalb die Tarifpartner innerhalb der OAAT AG, gemeinsam ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Die Alternative wäre gewesen, dass der Bundesrat die Regelung einseitig auf dem Verordnungsweg festlegt. Durch die tarifpartnerschaftliche Erarbeitung bleibt die konkrete Ausgestaltung Bestandteil der Tarifpartnerschaft und kann im Rahmen der jährlichen Tarifpflege überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Engagement der FMPP

Die FMPP hat gemeinsam mit mfe (Haus-und Kinderärzte) an der Delegiertenversammlung der FMH einen Antrag eingereicht, der eine rasche Aktualisierung der Kostenmodelle des TARDOC beziehungsweise geeignete Übergangsmassnahmen fordert.

Ziel ist die Aktualisierung der empirischen Datengrundlagen, der Kostenmodelle und der Produktivitätsannahmen. Veraltete oder fehlerhafte Annahmen beeinträchtigen die Sachgerechtigkeit des Tarifs und treffen insbesondere Fachgebiete mit einem hohen Anteil an Sprech-, Koordinations- und Betreuungsleistungen. Eine zeitnahe Überarbeitung dieser Grundlagen ist deshalb wesentlich für eine faire Tarifentwicklung und die langfristige Sicherung der ambulanten Versorgung.

Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen aufmerksam und setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Interessen der Psychiatrie und Psychotherapie in der tarifarischen Weiterentwicklung angemessen berücksichtigt werden. Über wesentliche neue Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.


Bis dahin wünschen wir Ihnen einen erholsamen Sommer und danken Ihnen herzlich für Ihr tägliches Engagement für unsere Patientinnen und Patienten.

Freundliche Grüsse


Fulvia Rota                                                    Rosilla Bachmann
FMPP-Co-Präsidentin                                   Präsidentin STK

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